Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Lieferfristen
Die Lieferfristen sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein fester Termin vereinbart wurde. In jedem Fall gewährt der Käufer der SEVERA AG eine Nachlieferfrist von 3 Wochen unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen seitens des Käufers.

2. Zahlungskonditionen
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Tage netto ab Erhalt der Rechnung. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Käufer ohne weiteres in Verzug. Im Verzugsfall behält sich die SEVERA AG vor, die anfallenden Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen.

3. Rücktritt
Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Käufers, die nach Vertragsabschluss bekannt wird, oder falls Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist die auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele nach ihrem Ermessen berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlung abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Ware unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen. Sämtliche mit dem Vorgehen der anfallenden Kosten trägt der Käufer. Im Falle des Vertragsrücktrittes behält sich die vor, die gelieferten Geräte unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR).

4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur gänzlichen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der SEVERA AG. Sie ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR). Der Käufer gibt der hiermit das ausdrückliche Einverständnis, diese Eintragung zu verlangen.

5. Gewährleistung
Anstelle einer Gewährleistung nach Art. 197 ff. OR wird die Ware mit Fabrikgarantie geliefert. Die SEVERA AG gewährt dem Käufer die gleiche Garantie, wie sie ihr gegenüber dem Hersteller zusteht. Während der Garantiezeit auftretende Mängel, welche nicht vom Käufer zu vertreten sind, werden von der nach eigener Wahl gratis repariert oder ersetzt unter der Voraussetzung, dass der Käufer diese zu seinen Lasten zum Firmendomizil der spediert. Wird ein Bestandteil eines Gerätes ersetzt, bleibt die Garantie der Ware davon unberührt, insbesondere wird diese nicht unterbrochen, beginnt nicht neu zu laufen und wird nicht verlängert. Jede weitere Haftung der SEVERA AG und ihrer Hilfspersonen, insbesondere für mittelbaren und unmittelbaren Schaden, sowie Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Zudem lehnt die jegliche Haftung für Datenzerstörung und -verlust bei der Behebung von Mängeln ab. Garantiezusicherungen von Herstellern (der Ware beiliegende Garantiekarten, etc.) begründen keinen Anspruch des Käufers gegen die SEVERA AG .

6. Rückbehalt des Kaufpreises und Verrechnung
Die Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt den Käufer nicht, den Kaufpreis zurückzubehalten. Die Verrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen.

7. Ausschluss
Anderslautende allgemeine und/oder vertragliche Bedingungen gelten nur, wenn sie von der schriftlich anerkannt sind. Werden anders lautende Bedingungen in der Bestellung genannt, so verpflichten sie die nicht ohne deren ausdrückliche schriftliche Anerkennung.

8. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Mels SG. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.

Sevelen, 01.01.2004

SEVERA AG